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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen der Medientrupp, Inh. Charline Becker und ihren Auftraggebern (Unternehmern).

Stand: Juli 2026

§ 01

Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Medientrupp, Inh. Charline Becker (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Webentwicklung, Marke & Design, KI-Automation, Social Media, Hosting und laufende Betreuung.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.

§ 02

Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Bindefrist enthalten.

(2) Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

§ 03

Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere:

  • Konzeption und Strategie
  • Design und visuelle Identität
  • Entwicklung und technische Umsetzung
  • Hosting, Betreuung und laufender Support
  • KI-Integration, Automation und Datenanbindung

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen.

(3) Sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, Reichweiten, Besucherzahlen, Leads oder Umsätze. Prognosen und Kennzahlen in Angeboten sind unverbindliche Orientierungswerte.

(4) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung und schuldet keine Prüfung der Leistungen und Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit, insbesondere in wettbewerbs-, marken-, urheber- und datenschutzrechtlicher Hinsicht; diese Prüfung obliegt dem Kunden. Mit der Freigabe von Entwürfen und Inhalten übernimmt der Kunde die Verantwortung für deren Richtigkeit und Rechtmäßigkeit.

§ 04

Änderungen & Korrekturschleifen

(1) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform; Vergütung und Termine werden entsprechend angepasst.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind je Leistungsposition zwei Korrekturschleifen in der Vergütung enthalten. Darüber hinausgehende Korrektur- und Änderungswünsche werden nach Aufwand zu den vereinbarten, hilfsweise den üblichen Sätzen des Auftragnehmers vergütet.

§ 05

Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien, Informationen, Texte, Bilder und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

(2) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er zu deren vertragsgemäßer Nutzung berechtigt ist. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit diese Ansprüche auf den vom Kunden bereitgestellten Inhalten beruhen.

§ 06

Drittleistungen & Werbebudgets

(1) Budgets für Werbeplattformen (z. B. Google Ads, Meta) sind nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers; sie trägt der Kunde zusätzlich und sie werden, soweit möglich, direkt über Konten des Kunden abgerechnet.

(2) Lizenzen für Drittsoftware, Schriften, Stock-Material und vergleichbare Leistungen Dritter werden, soweit im Angebot nicht ausdrücklich enthalten, gesondert berechnet; ergänzend gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.

(3) Maßnahmen und Änderungen von Plattformbetreibern (z. B. Sperrungen von Konten, Änderungen von Richtlinien oder Algorithmen) hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.

§ 07

Vergütung & Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % der Vergütung bei Vertragsschluss fällig, der Rest mit Abnahme bzw. Bereitstellung der Leistung.

(2) Laufende Vergütungen (z. B. für Betreuung, Hosting und Service-Pakete) werden monatlich im Voraus berechnet.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

(5) Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Auftragnehmer die Vergütung höchstens einmal je Vertragsjahr mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform anpassen, soweit sich seine Kosten (insbesondere für Vorleistungen Dritter, Personal, Energie oder Abgaben) entsprechend verändert haben; Kostensenkungen sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie Kostensteigerungen. Erhöht sich die Vergütung um mehr als 5 %, kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen; hierauf weist der Auftragnehmer in der Ankündigung hin.

§ 08

Abnahme & Mängelrüge

(1) Werkleistungen sind nach Fertigstellung vom Kunden abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftragnehmer dem Kunden nach Fertigstellung eine Frist von 14 Tagen zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Benennung mindestens eines Mangels in Textform verweigert hat.

(2) Die produktive Nutzung der Leistung, insbesondere der Livegang, steht der Abnahme gleich.

(3) Unwesentliche Mängel, die die Nutzung nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; ihre Beseitigung erfolgt im Rahmen der Nacherfüllung.

§ 09

Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Werken einschließlich des individuell erstellten Quellcodes. Der Kunde kann diese Werke frei nutzen, bearbeiten und auf eigene Systeme übertragen.

(2) Ausgenommen sind Open-Source-Komponenten, Frameworks, Bibliotheken und Drittsoftware: Sie unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Vorbestehende Werkzeuge, Vorlagen und wiederverwendbare Bausteine des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum; der Kunde erhält daran ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und die für ihn erbrachten Leistungen zu Präsentationszwecken (z. B. Portfolio, eigene Website, Angebote) darzustellen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

(4) Der Auftragnehmer darf bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen. Soweit an ausschließlich KI-generierten Ergebnissen keine Urheberrechte entstehen, erhält der Kunde diese Ergebnisse zur freien Nutzung im Rahmen des Vertragszwecks; im Übrigen gilt die Rechteeinräumung nach Absatz 1.

§ 10

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 11

Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, aus der Übernahme von Garantien sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie ist in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf die für den betroffenen Auftrag vereinbarte Nettovergütung, bei Dauerschuldverhältnissen auf die Nettovergütung für zwölf Monate; in den Fällen des Absatzes 1 gilt diese Begrenzung nicht.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Bei Verlust von Daten ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre; dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Datensicherung vertraglich übernommen hat.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 12

Datenschutz

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen von Hosting, Betreuung oder Support personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

§ 13

Vertragslaufzeit & Kündigung

(1) Laufende Betreuungs-, Hosting- und Serviceverträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind sie jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar; eine automatische Verlängerung um feste Laufzeiten findet nicht statt. Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten und Servicelevel ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

§ 14

Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.